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   VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716   

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VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716 (https://dejure.org/2021,15232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.04.2021 - 10 B 19.1716 (https://dejure.org/2021,15232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 (https://dejure.org/2021,15232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1, Abs. 2; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet geboren und aufgewachsen Straftäters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der der Entscheidung des Senats (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn. 11).

    18/4097 S. 49) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

    Auch muss das Ausweisungsinteresse noch aktuell sein (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Eine Ausweisung kann auch nach dem seit 1. Januar 2016 geltenden Ausweisungsrecht regelmäßig (zu Ausnahmen bei durch § 53 Abs. 3 bis 4 AufenthG besonders geschützten Personenkreisen BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - juris Rn. 19 unter Verweis auf BT-Drs.

    Für die zeitliche Begrenzung eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses, das an strafrechtlich relevantes Handeln anknüpft, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) für die vorzunehmende gefahrenabwehrrechtliche Beurteilung eine Orientierung an den Fristen der §§ 78 ff. StGB zur Strafverfolgungsverjährung angezeigt.

  • VGH Bayern, 12.10.2020 - 10 B 20.1795

    Generalpräventives Ausweisungsinteresse wegen tätlichen Angriffs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    18/4097 S. 49) auf generalpräventive Gründe gestützt werden, denn vom weiteren Aufenthalt eines Ausländers, der Straftaten begangen hat, kann auch dann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Fall des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Fehlverhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden, vergleichbare Delikte zu begehen (BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - juris Rn.17; BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 32 ff.).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Bei der Abwägung des Interesses an der Ausreise mit den Bleibeinteressen sind darüber hinaus die in § 53 Abs. 2 AufenthG aufgeführten Umstände (näher dazu etwa BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.) in die wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen.
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Gleichwohl besteht auch für sog. faktische Inländer kein generelles Ausweisungsverbot; vielmehr ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Innerhalb dieses Zeitrahmens ist der Fortbestand des Ausweisungsinteresses anhand generalpräventiver Erwägungen zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Insbesondere bei eingeschliffenen Verhaltensmustern kann verlangt werden, dass der Ausländer sich außerhalb des Justizvollzugs über einen längeren Zeitraum bewährt und durch gesetzeskonformes Verhalten gezeigt hat, dass er auch ohne den Druck des Strafvollzugs in Krisensituationen in der Lage ist, nicht erneut straffällig zu werden (siehe z.B. BayVGH, B.v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716
    Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Straftaten oder Verhaltensweisen anknüpft, bei denen sie nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG, U.v. 3.5.1973 - I C 33.72 - juris Rn. 34; Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 53 AufenthG Rn. 64; Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Auflage 2020, § 7 Rn. 27; Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 1.1.2021, § 53 AufenthG Rn. 32).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

  • VG München, 29.11.2018 - M 24 K 18.2905

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Es wird in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bezweifelt, ob die Annahme einer lang andauernden Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB) in allen Fällen, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB fünfzehn Jahre beträgt, tatsächlich zu bejahen wäre (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 31; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.04.2021 - 10 B 19.1716 -, juris Rn. 78).

    Allein schon deshalb, weil die strafrechtlichen Folgen aufgrund der noch laufendenden vierjährige Bewährung infolge des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer vom 29.07.2020 noch nicht beendet sind, begegnet die Annahme der Aktualität eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses im vorliegenden Fall keinen grundsätzlichen Bedenken (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 31 ; Bayerischer VGH, Urteil vom 12.04.2021 - 10 B 19.1716 -, juris Rn. 78 ).

  • VG Aachen, 18.11.2021 - 8 K 2835/18

    Ausweisung; Örtliche Zuständigkeit; Wiederholungsgefahr; Spezial- und

    Insbesondere bei eingeschliffenen Verhaltensmustern kann verlangt werden, dass der Ausländer sich außerhalb des Justizvollzugs über einen längeren Zeitraum bewährt und durch gesetzeskonformes Verhalten gezeigt hat, dass er auch ohne den Druck des Strafvollzugs in Krisensituationen in der Lage ist, nicht erneut straffällig zu werden vgl. BayVGH, Urteil vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 66.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - ,juris Rn. 17; BayVGH, Urteile vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 7 sowie vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 33.

    vgl. BayVGH, Urteile vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 76 sowie vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 33.

    vgl. BayVGH, Urteile vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris, Rn. 76; sowie vom 12. Oktober 2020 - 10 B 20.1795 -, juris, Rn. 33; Bauer , in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, § 53 AufenthG Rn. 63; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 1 C 21.18 - ,juris Rn. 17.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2022 - 2 O 164/21

    Zur "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses bei Verhängung

    Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 78) Zweifel angemeldet, ob eine derart lang andauernde "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren in allen Fällen tatsächlich zu bejahen ist, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt.

    Dem Verwaltungsgericht ist jedenfalls darin zu folgen, dass eine Aktualität des generalpräventiv begründeten Ausweisungsinteresses jedenfalls dann noch besteht, wenn die strafrechtlichen Folgen noch nicht beendet sind (so auch BayVGH, Urteil vom 12. April 2021, a.a.O.), was hier aufgrund der noch laufenden Führungsaufsicht der Fall ist.

  • VGH Bayern, 04.12.2023 - 10 B 23.963

    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerwiegender Straftaten aus dem Bereich der

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    Bei Straftaten, die - wie hier - auf einer Suchterkrankung beruhen oder dadurch gefördert wurden, kann von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (stRspr des Senats, siehe z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22

    Ausweisung wegen Drogenkriminalität

    Zwar hat der Senat in seinem PKH-Beschluss vom 28. Februar 2022 (2 O 164/21) auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. April 2021 (10 B 19.1716 - juris Rn. 78) hingewiesen, der Zweifel angemeldet hat, ob eine derart lang andauernde "Aktualität" eines generalpräventiven Ausweisungsinteresses von zwanzig Jahren in allen Fällen tatsächlich zu bejahen ist, in denen die Höchststrafe nach § 38 Abs. 2 StGB 15 Jahre beträgt.
  • VGH Bayern, 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200

    Rechtmäßige Ausweisung wegen Gewaltstraftaten und Handeltreibens mit

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

    Da das Strafgericht bei der anlassgebenden Verurteilung vom 21. Januar 2021 einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Betäubungsmittelkonsum des Klägers (Cannabis, Kokain) und den abgeurteilten Straftaten bejaht hat, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Recht angenommen, dass bei Straftaten, die - wie hier - durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, insbesondere indem er sich außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.963 - Rn. 31, noch nicht veröffentlicht; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 05.03.2024 - 10 CE 24.384

    Aussetzung der Abschiebung, Vater-Kind-Beziehung (hier: verneint),

    Soweit der Antragsteller geltend macht, dass nach dem Behandlungs- und Vollzugsplan vom 5. Januar 2024 des S.-Klinikums bei Abschluss der Behandlung keine weiteren Straftaten zu befürchten seien und dass das Verwaltungsgericht nicht die positive Entwicklung und die damit verbundene positive Sozialprognose berücksichtigt habe, weist der Antragsgegner zu Recht darauf hin, dass bei Straftaten, die durch eine Suchterkrankung zumindest gefördert wurden, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Ausländer nicht eine Drogen-, Alkohol- oder sonst einschlägige Therapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (stRspr des Senats, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 18.12.2023 - 10 ZB 23.1200 - juris Rn. 7; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 73; U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 19.12.2023 - 10 ZB 23.2152

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verlusts des Rechts auf Einreise und

    Im Übrigen sind an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 10 B 23.965 Rn. 28 noch nicht veröffentlicht; U.v. 12.4.2021 - 10 B 19.1716 - juris Rn. 64; U.v. 12.10.2020 - 10 B 20.1795 - juris Rn. 28; U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • VG Schleswig, 13.09.2023 - 1 B 9/23

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen Befristung eines

    Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Straftaten oder Verhaltensweisen anknüpft, bei denen sie nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, Rn. 76 m.w.N., juris).
  • VG Freiburg, 21.06.2022 - 10 K 542/20

    Verbindung eines Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Rückkehrentscheidung;

    Erforderlich ist lediglich, dass die Ausweisung an Straftaten oder Verhaltensweisen anknüpft, bei denen sie nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet erscheint, andere Ausländer von Taten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (Bayerischer VGH, Urteil vom 12. April 2021 - 10 B 19.1716 -, juris Rn. 76 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 10 ZB 21.937

    Keine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche bei Ausweisungsinteresse

  • VGH Bayern, 27.08.2021 - 10 CS 21.2168

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Suchterkrankungen im Rahmen einer

  • VGH Bayern, 11.01.2023 - 10 ZB 21.2425

    Ausweisung rechtmäßig (Kamerun)

  • VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
  • VG Mainz, 19.11.2021 - 4 K 780/20

    Ausweisung nach Straffälligkeit; Wiederholungsgefahr; Prognose; Indizwirkung

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